Lohnfortzahlungsbetrug
Der "Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall" so der juristisch korrekte Begriff, ist der Tatbestand, wenn ein Mitarbeiter sich über einen Arzt arbeitsunfähig krank schreiben lässt, ohne wirklich krank zu sein, d.h. dem Arzt seine Erkrankung nur vortäuscht. Sollte eine Detektei diesen Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen, so kann der Mitarbeiter nicht nur fristlos gekündigt werden, sondern auch zum Schadensersatz u.a. nach §91 ZPO. (Zivilprozessordnung) verurteilt werden. Diese Schadensersatzpflicht umfasst dann meist alle Kosten, die dem Arbeitgeber zum Nachweis des Lohnfortzahlungsbetruges entstanden sind, also ausdrücklich auch die Kosten der Detektei, des eigenen Anwalts usw. Unter Umständen kommen sogar Rückforderung von gezahltem Lohn für die Krankheitsdauer und ein Strafverfahren wegen Lohnfortzahlungsbetruges auf den Arbeitnehmer zu.
