Brüder meldeten sich krank und arbeiteten in der Wäscherei der Eltern!
Als sich beide nun wieder einmal von zwei unterschiedlichen Ärzten – jedoch wieder zeitgleich – für zwei Wochen arbeitsunfähig krank meldeten, schaltete der Geschäftsführer des Unternehmens unsere Detektei ein.Drei unserer Detektive observierten die beiden Brüder dann und konnten so bereits nach drei Observationstagen genügend Beweise dafür zusammentragen, dass beide Brüder in der Wäscherei ihrer Mutter im benachbarten Eibelstadt arbeiteten, da die Mutter sich – mit dem Vater der beiden Brüder – zur Zeit auf Urlaub in der türkischen Heimat befand.Auftragsbegleitende Ermittlungen am vierten Einsatztag unserer drei Detektive ergaben, dass sich die Krankmeldungen beider Brüder aus der Vergangenheit mit den Urlauben der Eltern, immer deckten, d.h. davon auszugehen war, dass die Brüder praktisch bei jeder Krankmeldung die Eltern in deren Wäscherei vertreten haben.Nach Berichtsübergabe erhielten beide Brüder noch in derselben Woche jeweils ihre fristlose Kündigung durch unseren Mandanten, der auch die zuständige Krankenkasse informierte. Auch die Detektivkosten fordert unser Mandant nun gerichtlich nach §91 ZPO. von den beiden des Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall zweifelsfrei überführten Brüdern zurück.
