Prokuristen machten sich in Frankfurt/Main selbständig - während ihrer Krankheit!
der Geschäftsführer des hilfesuchenden Unternehmens den Verdacht hatte, dass zwei seiner Prokuristen ihre – meist in enger zeitlicher Abfolge liegenden – Krankmeldungen dazu nutzen „…irgendwas zu planen…“, so der Verdacht. Als es dann wieder soweit war, wurde eines unserer Teams, bestehend aus drei Detektiven, eingesetzt um denen in Sulzbach und Eschborn wohnenden angeblich kranken Mitarbeitern auf die Schliche zu kommen.Im Verlauf der folgenden, sechstätigen Observation, die während der fast zeitgleich begonnen „Krankheit“ der beiden Herren stattfand, konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass beide bereits mit einer sog. „GmbH i.Gr.“, d.h. einer in Gründung befindlichen GmbH arbeiteten und hierfür auch bereits im Frankfurter Ostend an der Hanauer Landstraße rund 200m² Bürofläche seit Jahresbeginn angemietet hatten und nun – nach und nach – die Geschäftsausstattung komplettierten, Kontakt zu Lieferanten etc. aufnahmen und auch Kontakte zu Bauherren herstellten: darunter auch mindestens drei Kunden unseres Mandanten.Aufgrund des Wettbewerbsverbots, dass beide Prokuristen in ihren Arbeitsverträgen hatten, konnte unser Mandant die beiden Herren sowohl wegen Lohnfortzahlungsbetrug als auch wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot nicht nur fristlos entlassen, sondern auch Schadensersatz in sechsstelliger Höhe fordern. So dürften die beiden Herren noch vor der Eröffnung ihres Unternehmens bereits wieder insolvenzreif sein und da die GmbH i.Gr. noch nicht im Handelsregister eingetragen war, sind beide Herren auch mit ihrem gesamten Privatvermögen lt. GmbHG voll in Haftung zu nehmen...
