Jedermannsrecht

"Jedermannsrechte" stehen jedem zu und können niemandem verwehrt oder entzogen werden. Sie gelten für und schützen also zuerst alle Menschen, soweit diese sich auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befinden (zum Teil wirken sie aber auch außerhalb der Bundesrepublik), unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
Jedermannsrechte des Grundgesetzes findet man in den allgemeinen Grundrechten der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3, 4, 5, 10, 13, 14, 16a, 17 GG und in den so genannten Justizgrundrechten der Art. 19 Abs. 4, 101, 102, 103, 104 GG.
Ein Beispiel ist das Jedermann-Festnahmerecht (§ 127 StPO), das es jedem gestattet, eine Person festzunehmen, die auf frischer Tat ertappt wird und bei der Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
Detektive arbeiten auf Basis des Jedermannsrechts.

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