Geprüfter Detektiv

Die Berufsbezeichnung Detektiv ist nicht geschützt. "Geprüfter Detektiv" darf sich hingegen nur nennen, wer eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat. In Deutschland ist hierfür die ZAD (Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe) zuständig.
Die Ausbildung dauert zwei Jahr und wird mit einer theoretischen und praktische Prüfung abgeschlossen. Die Voraussetzungen für eine solche Ausbildung sind die mittlere Reife oder das Abitur und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Darüber hinaus sollte der zukünftige Detektiv Interesse für Rechtsfragen, Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit, Organisationstalent, eine schnelle Auffassungsgabe, körperliche und psychische Belastbarkeit und technisches Verständnis mitbringen. Neben der Theorie (Rechtskunde, Ermittlungstaktik etc.) werden praktische Kenntnisse wie z.B. Observation, psychologische Gesprächsführung, Technik usw. vermittelt.

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