Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug rechtfertig die fristlose Entlassung auch eines langjährigen Mitarbeiters ohne vorherige Abmahnung, wenn der Arbeitgeber - z.B. mit Hilfe einer Detektei - den entsprechenden Nachweis führen könne. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 735/08). Nach Auffassung der Richter wird in diesen Fällen das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Mitarbeiters besonders schwer enttäuscht. Daher liege regelmäßig ein wichtiger Kündigungsgrund vor.