Berufsordnung der Detektive

Der Detektivberuf ist über Jahre alt, die erste Berufsordnung wurde am 21. Mai 1967 anlässlich der Mitgliederversammlung des damaligen Zentralverbandes der Auskunfteien und Detekteien e.V. (ZV), Sitz Berlin, in Berchtesgaden beschlossen. Einer der Väter der Berufsordnung ist Manfred Dessau, der seinerzeit als Präsident des Zentralverbandes der Detekteien und Auskunfteien e.V. (ZV) und späterer Ehrenpräsident des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zusammen mit qualifizierten Juristen, Kriminalisten und Detektiven diese Grundregeln verfasste.

Die Berufsordnung war strategisch klug angelegt, so dass sie auch von anderen überregional tätigen Detektiv-Verbänden übernommen werden konnte, so vom Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD) und nach Intervention der Stiftung Gesellschaft & Recht auch vom Bund Internationaler Detektive e.V. (BID) und dem Deutschen Detektiv-Verband e.V. (DDV). Veröffentlicht wurde sie erstmals 1972.

Da sich die Berufsordnung in Problemfällen der täglichen Praxis immer wieder bewährte und auch in Streitfällen von Gerichten beachtet wurde, ist sie das Regelwerk für den Berufsstand der Detektive und die heute allgemein gültige Standesordnung.

Auch die Detektei Lentz hat sich dieser Berufsordnung der Detektive verpflichtet. Wir betrachten diese Berufsordnung, gemeinsam mit dem bei uns nach DIN EN ISO 9001:2008 gültigen Qualitätsmanagementsystem, als Grundlage für seriöses und qualitativ hochwertiges Arbeiten im detektivischen Bereich. Berufsordnung lesen

Zurück zum Glossar