Abrechnungsbetrug

Der Abrechnungsbetrug oder auch Spesenbetrug wird meist von Mitarbeitern begangen, die für Ihre berufliche Tätigkeit im Außendienst bezahlt werden. Es werden dann Fahrtstrecken, Arbeitszeiten, Bewirtungsbelege u.a. bei dem Arbeitgeber zur Abrechnung eingereicht, die ganz oder teilweise falsch, also erfunden, sind. Kann der Arbeitgeber dies - mithilfe einer Detektei | Wirtschaftsdetektei - nachweisen, kann er die Kosten der Detektei nach §91 ZPO. (Zivilprozessordnung) nicht nur von dem Mitarbeiter zurückfordern, sondern den Mitarbeiter ggf. auch fristlos entlassen.

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